Meldungen des ADFC Zwickau
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Seit 40 Jahren setzt sich der ADFC für eine ökologisch vernünftige Verkehrsmittelwahl und die damit verbundene Verkehrswende ein. Das Fahrrad ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Bestrebungen, vereinbarte Klimaziele zu erreichen.
Zu wenig wird seitens unserer Stadt dafür getan, das Fahrrad als alternatives Fortbewegungsmittel und damit auch den Radverkehr zu fördern. Das muss sich ändern und zwar Jetzt!
Daher schließt sich der ADFC Zwickau dem Aufruf Klimastreik aller Generationen an, und ruft alle Mitglieder und Radfahrer auf, sich am 29. November, 14.30 Uhr, Schumannplatz Zwickau, der Demonstration anzuschließen.
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Jeden zweiten Dienstag im Monat findet ab 19 Uhr unser Radlerstammtisch statt. ADFC-Mitglieder und Alle, die sich für das Radfahren begeistern, sind herzlich eingeladen, in Austausch zu kommen, zu diskutieren, über Radtouren zu quatschen oder einfach gemeinsam ein Radler zu trinken.
Termine 2020:
14. Januar ♦ 11. Februar ♦ 10. März ♦ 14. April ♦ 12. Mai ♦ 9. Juni ♦ 14. Juli ♦ 11. August ♦ 8. September ♦ 13. Oktober ♦ 10. November ♦ 8. Dezember
Treffpunkt: Gaststätte Glück Auf, Alter Steinweg 29, 08056 Zwickau
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Zu unserer Weihnachtsfeier laden wir alle ADFC Mitglieder, Freunde und Radelbegeisterte herzlich ein.
Die Weihnachtsfeier findet am 4. Dezember 2019 ab 19 Uhr im Schnitzelparadies in Zwickau statt.
Wir bitten bis zum 30. November 2019 um eine verbindliche Anmeldung bei Ute Gubick.
Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Wann: 4. Dezember 2019 ab 19 Uhr
Wo: Schnitzelparadies, Johannisstraße 16, 08056 Zwickau
Wie: Verbindliche Anmeldung bitte bis 30. November an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Wenn es eine Radtour zu vermelden gibt, dann informieren wir natürlich auch über Wahlkampf-Veranstaltungen:
Am 17. August gibt es eine GRÜNE Radtour im Wahlkreis 8 mit Wolfgang Wetzel. Also dort, wo er als Direktkandidat zur Landtagswahl antritt. Start ist 10.00 Uhr am Bahnhof Glauchau. Von dort geht es auf dem Radweg "Sächsische Städteroute" über Gesau, Höckendorf, Waldsachsen und Gosel nach Ponitz, das schon kurz hinter der Landesgrenze in Thüringen liegt.
In Ponitz ist Bauer Fritjof Dittrich Geschäftsführer der Agrargenossenschaft und wird auch selbst mitradeln. Sein Betrieb wirtschaftet konventionell, aber naturbewusster als die meisten Agrarindustriebetriebe: Seit vielen Jahren schon wird auf Boden schädigendes Tiefpflügen verzichtet und der Einsatz von Pflanzengiften wurde deutlich reduziert. "Bauer Fritjof" lädt zur Besichtigung von Feldern und Liegenschaften der Agrargenossenschaft Ponitz eG ein und steht als Ansprechpartner für landwirtschaftliche Themen zur Verfügung.
Von Glauchau Bhf. sind es 17 Kilometer, hin und zurück also 34. Asphalt- und Schotterpisten, Feldwege; geht mit jedem Tourenrad. Konditionelle Anforderung leicht bis mittel. Pro Strecke gibt es je einen Anstieg über einige Hundert Meter Straße, wo Schieben keine Schande wäre. Wunderschöne Landschaft im Nordwesten unseres Landkreises, schön sanierte historische Häuser in den Dörfern. Die Kirche in Ponitz beherbergt eine Silbermann-Orgel, auch ein Schloss gibt es dort. Gastronomie zur Stärkung für die Rückfahrt ist vorhanden.
(Quelle: https://www.facebook.com/wolfgang.wetzel.gruene/posts/632260200617198)
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Im Frühjahr 2019 wurde auf dem oberen Abschnitt der Döhnerstraße zwischen der Antonstraße und der Julius-Seifert-Straße eine echte Einbahnstraße ohne Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung angeordnet.
Zur Fahrradtour der Oberbürgermeisterin mit Bürgern am 18. 06. 2019 überreichte der ADFC Sachsen, Ortsgruppe Zwickau Frau Dr. Findeiß beiliegendes Schreiben vom 17. 06. 2019, das uns am 17. 07. 2019 beantwortet wurde.
In diesem Schreiben sind aus Sicht der ADFC Ortsgruppe Zwickau einige Sachverhalte nicht korrekt dargestellt worden:
- Breite der Fahrbahn:
Auf dem betreffenden Abschnitt der Döhnerstraße oberhalb der Antonstraße wurden von uns am 19. 07. 2019 folgende Fahrbahnbreiten gemessen:
· ca. 20 m oberhalb der Antonstraße 7,35 m,
· etwa in Straßenmitte: 7,35 m,
· ca. 15 m unterhalb der Julius-Seifert-Straße 7,20 m.
Damit verbleibt zwischen den beidseitig parkenden Kfz eine Fahrgassenbreite von ca. 3,00 – 3,80 m (je nach Breite der parkenden Kfz). - Die Voraussetzungen zur Öffnung von Einbahnstraßen wurden mit der StVO-Novelle 2009 reduziert auf folgende Punkte (siehe Verwaltungsvorschrift der StVO (VwV-StVO) zu Zeichen 220 (Einbahnstraße)). Diese sind in jedem Fall vor der Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung von Einbahnstraßen zu prüfen. Die Ergebnisse der mehrmaligen Prüfungen durch die ADFC-Ortsgruppe Zwickau sind im Folgenden kursiv dargestellt:
- Angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
Auf dem betreffenden Abschnitt gibt es zurzeit keine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 30 km/h. Eine Integration dieses Straßenabschnitts in die bereits seit über 20 Jahren vorhandene 30 km/h-Zone der Julius-Seifert-Straße und nördlich davon ist kurzfristig machbar und sinnvoll.
- Ausreichende Begegnungsbreite
Eine genaue Breitenangabe nennt der Gesetzgeber nicht. Nur im Fall von Linienbusverkehr und nennenswertem Schwerlastverkehr ist eine durchgängige Mindestbreite der Fahrgasse von 3,50 m erforderlich. Dies ist in der Döhnerstraße nicht gegeben.
- Wo erforderlich, ist Schutzraum anzulegen
Bei der oben genannten Breite der Fahrgasse von 3,00 – 3,80 m ist der Begegnungsfall Pkw – Radfahrer auf der gesamten Strecke jederzeit möglich. Als Schutzraum zählen in vergleichbaren Fällen auch Parklücken zwischen Pkw und Grundstückszufahrten.
- übersichtliche Verkehrsführung
Der Abschnitt der Döhnerstraße verläuft geradlinig. Die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer können sich auch bei Dunkelheit und schlechter Sicht jederzeit rechtzeitig sehen. Die notwendigen Sichtfelder an den Einmündungen sind bei reduzierter Geschwindigkeit gegeben.
Die Fahrradakademie als Fortbildungseinrichtung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) für die Landkreise und Kommunen schreibt bei Vorliegen oben genannter Voraussetzungen:
- Es liegt keine außerordentliche Gefahrenlage vor.
- Es gibt keine zwingende Gebotenheit des Einfahrtverbots.
- Es besteht eine Verpflichtung zur Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung (§§ 45 Abs.1 u.9 StVO). Anderenfalls liegt ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Die PDF-Dokumentation der Fahrradakademie zur StVO-Novelle 2009 als Schulungsunterlagen für die Kommunen und Landkreise liegt bei. Auf Seite 16 ist alles Wichtige zur Öffnung von Einbahnstraßen zu lesen.
Fazit:
Der Radverkehr ist in jedem Fall im oberen Abschnitt der Döhnerstraße in Gegenrichtung zur Einbahnstraße zuzulassen. Auch in den unzähligen Jahren vor der Anordnung der Einbahnstraße gab es zwischen Radfahrern und entgegenkommenden Kfz keine Konflikte.
Eine Änderung der derzeitigen Parkordnung ist nicht notwendig und auch nicht hilfreich. Breitere Fahrbahnen führen stets zu einer höheren Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs.
Einen Verweis des Radverkehrs auf benachbarte Straßen ist noch nie hilfreich gewesen. Umwege, da sie länger sind, führen immer zu zusätzlichen Gefährdungen des Radverkehrs.
Die ADFC-Ortsgruppe Zwickau erwartet, dass auch alle anderen Einbahnstraßen im Nebenstraßennetz von Zwickau nach durchgeführter Einzelfallprüfung geöffnet werden. Im Fahrradklima-Test 2018 des ADFC erhielt die Stadt Zwickau bei der Frage nach geöffneten Einbahnstraßen in ihrer Kategorie die schlechteste Bewertung.
(Pressemitteilung des ADFC Zwickau)
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